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   BGH, 02.05.1961 - VI ZR 181/60   

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https://dejure.org/1961,6103
BGH, 02.05.1961 - VI ZR 181/60 (https://dejure.org/1961,6103)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1961 - VI ZR 181/60 (https://dejure.org/1961,6103)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1961 - VI ZR 181/60 (https://dejure.org/1961,6103)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.1956 - VI ZR 123/55

    Anscheinsbeweis für Mitursächlichkeit der Trunkenheit eines Fußgängers für einen

    Auszug aus BGH, 02.05.1961 - VI ZR 181/60
    Daß ein Unfall auf dem Alkoholeinfluß beruht, unter dem der Kraftfahrer gestanden hat, kann nach den Regeln des Anscheinsbeweises nur angenommen werden, wenn sich der Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet hat, die ein nüchterner Kraftfahrer hätte meistern können (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53] und Urteil des erkennenden Senats vom 24. Januar 1956 - VI ZR 123/55 - DAR 1956, 128 Nr. 70 = VRS 10, 245 Nr. 104).
  • BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53

    Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer

    Auszug aus BGH, 02.05.1961 - VI ZR 181/60
    Daß ein Unfall auf dem Alkoholeinfluß beruht, unter dem der Kraftfahrer gestanden hat, kann nach den Regeln des Anscheinsbeweises nur angenommen werden, wenn sich der Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet hat, die ein nüchterner Kraftfahrer hätte meistern können (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53] und Urteil des erkennenden Senats vom 24. Januar 1956 - VI ZR 123/55 - DAR 1956, 128 Nr. 70 = VRS 10, 245 Nr. 104).
  • BGH, 22.11.1957 - VI ZR 185/56

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn überquerenden

    Auszug aus BGH, 02.05.1961 - VI ZR 181/60
    Ein solches Verhalten eines erwachsenen Fußgängers ist so unvernünftig, daß ein Kraftfahrer sich darauf in der Regel nicht einzustellen braucht (vgl. das Urteil des BGH vom 22. November 1957 - VI ZR 185/56 - VRS 14, 85 Nr. 29).
  • BGH, 18.01.1955 - 2 StR 417/54
    Auszug aus BGH, 02.05.1961 - VI ZR 181/60
    Allerdings soll ein Kraftfahrer tunlichst hinter einem die Straße überquerenden Fußgänger vorbeifahren, wenn nach dem Verhalten des Fußgängers damit zu rechnen ist, daß er in die Fahrbahn des Kraftwagens kommen wird (vgl. statt vieler das Urteil des BGH vom 8. Januar 1955 - 2 StR 417/54 - VRS 8, 209 Nr. 88).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 26 U 11/23

    Anscheinsbeweis der Unfallverursachung gegen alkoholisierten Fahrer

    Soweit das Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 2. Mai 1961 in dem Verfahren VI ZR 181/60 (VersR 1961, 620) im gegenteiligen Sinne verstanden werden könnte, vermag dem der erkennende Einzelrichter aus den genannten Gründen nicht zu folgen.

    Auch soweit der erkennende Einzelrichter von der oben angesprochenen Entscheidung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 2. Mai 1961 in dem Verfahren VI ZR 181/60 (VersR 1961, 620) abweicht, ist die Zulassung der Revision nicht zur "Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung" (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO) erforderlich.

  • BGH, 20.10.1964 - VI ZR 160/63

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung zum Nachteil eines alkoholisierten

    Nur wenn sich der Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet hat, die ein nüchterner Kraftfahrer hätte meistern können, kann nach den Regeln des Anscheinsbeweises angenommen werden, daß der Unfall auf dem Alkoholeinfluß des Kraftfahrers beruht (BGHZ 18, 311; BGH Urt. v. 2. Mai 1961 - VI ZR 120/60 - VersR 1961, 693; Urt. v. 2. Mai 1961 - VI ZR 181/60 - VersR 1961, 620).

    Wenn sich der Kläger in dieser Lage, in die er ohne sein Verschulden geraden war, darauf beschränkte, scharf zu bremsen, so kann ihm daraus, auch im Hinblick auf die Kürze der verfügbaren Zeit, kein Vorwurf gemacht werden; denn eine Sekunde nach erstmaligem Erkennen des Beklagten befand er sich 4, 6 m von der Unfallstelle entfernt (vgl. BGH Urt. v. 2. Mai 1961 - VI ZR 181/60 - a.a.O.).

  • BGH, 03.11.1964 - VI ZR 190/63

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines auf der Überholspur der Autobahn fahrenden

    Zudem - und das gilt für beide von der Revision erwähnte Möglichkeiten - kann dem Zweitkläger kein Vorwurf gemacht werden, wenn er in dieser plötzlichen von ihn nicht verschuldeten Gefahrenlage etwa nicht die bestmögliche Reaktion gezeigt haben sollte (vgl. BGH Urt. vom 2. Mai 1961 - VI ZR 181/60 - VersR 1961, 620).
  • BGH, 30.11.1965 - VI ZR 146/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden Mopedfahrers mit einem

    Im übrigen kann dem Beklagten kein Vorwurf gemacht werden, wenn er in dieser plötzlichen von ihm nicht verschuldeten und nicht voraussehbaren Gefahrenlage etwa nicht die bestmögliche Reaktion gezeigt haben sollte (vgl. BGH Urteil vom 2. Mai 1961 - VI ZR 181/60 - VersR 1961, 620; Urteil vom 3. November 1964 - VI ZR 190/63 - VersR 1965, 82).
  • BGH, 02.05.1961 - VI ZR 120/60

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Unfallursächlichkeit der

    Ist aber eine fehlsame Fahrweise nicht festgestellt und liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, so kann jedenfalls bei einem von dem anderen Fahrer durch Verletzung des Vorfahrtrechts verursachten Unfall nach der Lebenserfahrung nicht typischerweise auf eine alkoholbedingte falsche mitursächliche Fahrweise geschlossen werden (vgl. BGH, Urt. v. 2. Mai 1961 - VI ZR 181/60 -).
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